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Mi, 25/02/09 – 23:29 | Keine Kommentare

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Xundheit – Öffentliche Gesundheitskasse Schweiz

Publiziert von admin von Freitag, 1 Mai 2009Keine Kommentare

xundheit1Versicherungsart: Obligatorische Unfallversicherung UVG

Versicherungsunternehmen: Xundheit Versicherung, Schweiz

Zielgruppe: Unternehmenskunden

Allgemeines

Generell gilt bekanntlich, dass innerhalb der Schweiz eine strikte Unfallversicherungspflicht besteht. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer (auch Teilzeitbeschäftigte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von (mindestens) acht Stunden beim gleichen Unternehmen), Praktikanten, Auszubildende, Heimarbeiter oder Volontäre etc. durch ihren jeweiligen Arbeitgeber gegen das Unfallrisiko bzw. gegen Berufskrankheiten sowie gegen mögliche (finanzielle) Risiken bei Mutterschaft abgesichert sein müssen. Selbiges gilt gleichermassen für so genannte Nichtbetriebsunfälle. Hierbei handelt es sich um Unfälle, die sich während der Freizeit ereignen können. Fakt ist allerdings auch, dass die Mitarbeitenden eines Unternehmens im Zuge der so genannten Lohnfortzahlungspflicht lediglich in begrenzter Form abgesichert sind. Bei selbständig Gewerbetreibenden verhält es sich hingegen so, dass sie und ihre Angehörigen sich auf freiwilliger Basis absichern können.

Grundsätzlich heisst es also: mögliche Versicherungslücken schliessen und demzufolge in vorausschauender Weise eine fundierte Absicherung gegen mögliche (zum Teil gravierende) finanzielle Einbussen zu schaffen. Die Xundheit Unfallversicherungen bieten sowohl für kleine und mittelständische Unternehmen, für Grossfirmen, für Vereine und Verbände wie auch für selbständig Gewerbetreibende einen wohldurchdachten, zuverlässigen Rundum-Schutz, wenn es um Unfallversicherungen geht. Eine zuverlässige Betreuung und kompetente Beratung durch engagierte Xundheit-Mitarbeiter sind natürlich ebenso zu jeder Zeit gewährleistet. Übrigens gelten in diesem Zusammenhang als Berechnungsgrundlage die jeweils vor einem Unfall erhaltenen Lohn- oder Gehaltsbezüge, und zwar bis zu einer jährlichen Höchstsumme von 126.000 CHF (sprich: 346 CHF pro Tag).

Leistungen

Die Vorteile der Xundheit Gesundheitskasse liegen klar auf der Hand. So profitieren versicherte Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter von einem Taggeld in Höhe von 80 Prozent (abhängig vom bisherigen Verdienst) – und zwar ab dem dritten Tag nach dem Beginn der (Berufs-)Krankheit bzw. dem Unfall. Der grundlegende Schutz umfasst darüber hinaus eine Invalidenrente (bis zu 80 Prozent des bisher erzielten Lohnes/Gehaltes), die Erstattung von Transport-, Reise- und Rettungskosten sowie die jeweils notwendigen, medizinischen Versorgungsleistungen (ambulant oder stationär). Ausserdem gehören die Integritätsentschädigung (bis zu einer Summe von 126.000 CHF), die Hilflosen-Entschädigung (Höchstsumme: bis 2.076 CHF monatlich) oder eine Verbliebenen-Rente zum Leistungsumfang der Xundheit Gesundheitskasse. Letztere beträgt 40 Prozent für den Ehepartner (abhängig vom Verdienst des Versicherten) und 25 Prozent für Voll- und 15 Prozent für Halbwaisen.

Selbstverständlich sind im Versicherungsumfang der Xundheit Unfallversicherungen weitere Leistungen enthalten. Aspekte wie eine eventuell notwendige zahnärztliche oder chiropraktische Behandlung finden in dieser Hinsicht ebenso Berücksichtigung, wie die Erstattung der finanziellen Aufwendungen für das leibliche Wohl während eines erforderlichen Krankenhausaufenthaltes. Ausserdem können Versicherte von Bade- und Nachkuren Gebrauch machen, sofern dies der ärztlichen Notwendigkeit entspricht. Die Kosten für die entsprechenden Heil- und Hilfsmittel werden durch die Xundheit Gesundheitskasse freilich gleichermassen übernommen.

Sonstiges Wissenswertes

Einhergehend mit den Vorzügen, die die obligatorische Unfallversicherung bietet, sind natürlich auch gewisse Pflichten zu befolgen. Gemäss geltendem Recht spielt die vorausschauende, umsichtige Vermeidung von Berufskrankheiten sowie die Verhütung von Berufsunfällen im Unternehmen eine wichtige Rolle. Demzufolge sind alle Mitarbeitenden einer Firma dazu angehalten, die Geschäftsleitung bei sämtlichen durchzuführenden (Sicherheits- und Präventions-)Massnahmen zu unterstützen. Dieses betrifft unter anderem den richtigen Gebrauch von Sicherheitsvorrichtungen, die Verwendung von Schutzkleidung et cetera.

Internetadresse

http://www.xundheit.ch/krankenkasse/firmenkunden/case-management.asp

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