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Unfallversicherungen der Allianz Suisse

Publiziert von admin von Freitag, 1 Mai 2009Keine Kommentare

allianzVersicherungsart: Unfallzusatzversicherung

Versicherungsunternehmen: Allianz Suisse

Zielgruppe: Firmenkunden

 

 

 

Allgemeines

Im Hinblick auf den so genannten obligatorischen Unfallversicherungsschutz deckt dieser einige grundlegende Bedürfnisse und Ansprüche der jeweils versicherten Personen ab. Fakt ist allerdings, dass sich durch die gesetzliche Unfallversicherung bei Weitem nicht alle zu erwartenden, finanziellen Einbussen, welche in Verbindung mit einem Berufsunfall, einem Nichtberufsunfall oder auch durch eine berufsbedingte Erkrankung entstehen könnten, in vollem Umfang abdecken lassen. Moderne, vorausschauende Unternehmen „bauen“ aus diesem Grunde vor und wirken entsprechenden Engpässen durch die Inanspruchnahme einer Unfallversicherung aus dem Hause Allianz Suisse effizient entgegen. Insbesondere, um die Ansprüche in Bezug auf die Personalvorsorge bestmöglich abzusichern.

 

Die Vorteile für Unternehmen liegen in diesem Zusammenhang klar auf der Hand: attraktive Versicherungsprämien in Verbindung mit individueller, persönlicher Beratung durch kompetente Finanz- und Versicherungsexperten. Ideale Voraussetzungen also, um möglichen Risiken „gelassen ins Auge blicken“ zu können. Überhaupt spricht die hohe Zahl der versicherten Allianz-Suisse-Kunden für sich.

 

Leistungen

Ein Berufsunfall, ein Nichtberufsunfall (sprich: Unfälle, die sich ausserhalb der regulären Arbeitszeit, also während der Freizeit ereignen) oder eine Berufskrankheit können zum Teil gravierende Ausmasse für die Betroffenen mit sich bringen. Dabei ist diesbezüglich in erster Linie von den einschneidenden, gesundheitlichen Aspekten die Rede, darüber hinaus geht es im Zuge dessen freilich gleichermassen um die damit oftmals einhergehenden finanziellen (Folge-)Belastungen. Welche Zusatz­versicherung der Allianz Suisse am ehesten infrage kommt, um die individuellen Ansprüche in bestmöglicher Form abzudecken, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch mit einem Berater klären. Denn wichtig ist, dass die Erfordernisse bzw. die betrieblichen Gegebenheiten stets individuell betrachtet werden müssen. Nur so kann ein massgeschneiderter „Rundum-Schutz“ sowohl für den Unternehmer selbst wie auch für die Mitarbeiter und deren Angehörige gewährleistet werden.

 

Auch bei einer Erwerbsunfähigkeit profitieren Unternehmer wie auch die Mitarbeiter von den Leistungen der Allianz Suisse-Unfallzusatzversicherung. Vom Gesetzgeber ist nur die finanzielle Absicherung ab dem dritten Tag (nach einem Berufs- oder Nichtberufsunfall oder bei Krankheit) gewährleistet. Und zwar mit einer Höhe von bis zu 80 Prozent des bis dato erzielten Jahresgehaltes. Dies entspricht einer maximalen Summe von 126.000 CHF. Die Leistungen der UVZG sind dahingehend weitaus umfassender. Bis zu 90 Prozent des AHV-Lohnes können dadurch mitversichert werden; weitere Aspekte, wie zum Beispiel erhöhte Taggeldleistungen etc., lassen sich im Übrigen ebenfalls abdecken.

 

Für den Fall, dass ein Krankenhausaufenthalt unvermeidbar ist, will der Patient selbstverständlich die bestmögliche Leistung für sich in Anspruch nehmen. Weil durch die gesetzliche Unfallversicherung aber lediglich die finanziellen Aufwendungen der Versorgung auf einer allgemeinen Spital-Abteilung übernommen werden, empfiehlt sich in jedem Fall der Abschluss der Allianz Suisse-Unfallzusatzversicherung (UVGZ). Im Zuge dessen ist sogar die medizinische Betreuung durch einen Spezialisten umfassend abgesichert. Besonders interessant ist das mit dieser Versicherung zusammenhängende Leistungsspektrum für all‘ jene Unternehmen, deren Arbeitnehmer häufig geschäftlich auf Reisen sind.

 

Bei einem unvorhergesehenen Kapitalbedarf (sprich: bei erforderlichen, behindertengerechten Umbaumassnahmen, Anschaffung medizinischer Hilfsmittel etc.) greift der Schutz der UVGZ. Eine prompte, zuverlässige Kostenübernahme ist in diesem Fall gewährleistet. Überdies kommen Versicherte in den Genuss einer ansehnlichen Überschussbeteiligung; Familienangehörige profitieren zusätzlich vom so genannten „Lohnnachgenuss“ im Todesfall.

 

Sonstiges Wissenswertes

Um das Prozedere einer Meldung von Kranken- oder Unfallschäden möglichst effizient, einfach und reibungslos zu gestalten, bieten sich die im Internetportal der Allianz Suisse zur Verfügung stehenden Formulare an. Eine direkte Bearbeitung sämtlicher Vorgänge kann somit zugesichert werden.

 

Internetadresse

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