Die AXA Winterthur Unfallversicherung

Versicherungsart: Unfallversicherung
Versicherungsunternehmen: AXA Winterthur
Zielgruppe: Unternehmenskunden
Allgemeines
In Bezug auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung der Schweiz fällt folgendes auf: Durch die obligatorische UVG sind zwar relevante Aspekte in gewisser Weise abgedeckt, um Unternehmer bzw. deren Mitarbeiter gegen finanzielle Einbussen nach einem Berufs- oder Nichtberufsunfall zu schützen, jedoch ist diese Form der Absicherung oftmals unvollständig. Natürlich müssen entsprechend der geltenden, gesetzlichen Vorgaben sämtliche Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikanten sowie auch Heimarbeiter durch eine Unfallversicherung versichert werden. Bei selbständig Gewerbetreibenden bzw. deren Angehörigen verhält es sich so, dass sie sich auf freiwilliger Basis absichern können. Die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung umfassen in der Regel verschiedene Geld- und Pflegeleistungen sowie die Erbringung von Taggeldern.
Diese Taggeldleistungen umfassen beispielsweise 80 Prozent des bisher jeweils erzielten Lohnes/Gehaltes des Betroffenen, und zwar ab dem dritten Tag nach dem Unfall. Diese Leistungen werden so lange gewährt, bis die erneute Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erfolgen kann oder aber bis zum Erhalt einer Invalidenrente. Darüber hinaus übernimmt die gesetzliche UVG Hilflosenentschädigungen bzw. Integritätsentschädigungen, (medizinische) Hilfsmittel, Rettungs- und Bergungskosten, Überführungs- und Bestattungskosten etc. Ferner dürfen Versicherte mit dem Erhalt bestimmter Rentenzahlungen rechnen. Fakt aber ist, dass beispielsweise ausländische Kunden versicherter Unternehmen nicht immer in vollem Umfang versichert sind.
Leistungen
Wenn ein Besucher oder ein Unternehmenskunde einen Unfall erleidet, so ist es üblich, die betriebliche Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen. Nachteil hierbei ist jedoch, dass erst dann mit Leistungen aus dieser Versicherung zu rechnen ist, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist. Somit kommt es relativ häufig vor, dass Betroffene lange auf den Erhalt von (Entschädigungs-) Leistungen warten müssen. Bei der Unfallversicherung aus dem Hause AXA Winterthur sieht das Ganze hingegen ein wenig anders aus. Die Leistungserbringung erfolgt direkt und ohne Umwege, selbst wenn die Schuldfrage noch ungeklärt im Raum steht. Auch in diesem Zusammenhang kann man sich auf die AXA Winterthur in jeder Hinsicht verlassen.
Die Unfallversicherung der AXA Winterthur ist in jedem Fall eine perfekte Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Denn sie ermöglicht eine lückenlose Absicherung und bietet zudem einen optimalen, umfassenden Schutz für versicherte Unternehmen, deren Mitarbeiter, für Kunden und Besucher. So haben versicherte Personen nach einem Unfall unter anderem die Wahl zwischen einer allgemeinen, einer halbprivaten oder einer privaten, ambulanten, bzw. stationären Behandlung, ganz im Gegensatz zur obligatorischen UVG, die lediglich die Kosten für eine allgemeine Behandlung übernimmt. Sämtliche, anfallende Heilungskosten werden durch die Unfallversicherung der AXA Winterthur getragen. Im Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit erhält die betroffene Person Taggeldleistungen – und zwar bereits ab dem ersten Tag.
Überdies profitieren freilich auch die Familienmitglieder der Versicherten von dem weitreichenden Schutz. Zudem besteht die Möglichkeit, dass nicht Erwerbstätige wie zum Beispiel Hausfrauen etc. spezielle Taggeldleistungen erhalten, welche die Kosten für eine benötigte Haushaltshilfe decken. Ein weiterer, wichtiger Aspekt für Unternehmen sind freilich auch die günstigen Versicherungsprämien in Bezug auf die AXA-Unfallversicherung. Überhaupt ist der renommierte Schweizer Versicherungskonzern bereits seit Jahren bekannt für seine moderaten Beiträge und die attraktiven Leistungen. Eine erstklassige Beratung ist selbstverständlich inklusive.
Sonstiges Wissenswertes
Die Unfallversicherung der AXA Winterthur übernimmt den Ersatz bzw. die Reparatur- oder Reinigungskosten für bei dem Unfall beschädigte oder beschmutzte Gegenstände. Im Zuge dessen ist jeweils ein Maximalbetrag von 10.000 CHF angesetzt. Ein weiterer Pluspunkt: es werden keinerlei Abnutzungs- oder Verschleisskosten in Abzug gebracht, sondern die Leistungserbringung erfolgt stets zum Neuwert der betreffenden Gegenstände.
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