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Mi, 25/02/09 – 23:29 | Keine Kommentare

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Unfallversicherung für Unternehmen von der CSS

Publiziert von admin von Mittwoch, 11 März 2009Keine Kommentare

cssAllgemeines
Ideal für alle Unternehmen, welche ihre Arbeitnehmer gemäss UVG gegen Berufs- bzw. Nichtberufsunfälle oder Berufskrankheiten absichern wollen. Nach geltendem Schweizer Recht sind überdies Arbeiter und Angestellte, die wöchentlich mehr als acht Stunden für dasselbe Unternehmen tätig sind, verpflichtet, sich durch den Arbeitgeber zusätzlich gegen so genannte Nichtberufsunfälle versichern zu lassen. Bei selbständig Gewerbetreibenden verhält es sich hingegen so, dass sie auf freiwilliger Basis dem UVG unterstellt sind. Die CSS Versicherung bietet in diesem Zusammenhang sowohl die Möglichkeit der obligatorischen Unfallversicherung wie auch der überobligatorischen Absicherung; natürlich individuell auf die jeweiligen Wünsche und Anforderungen abgestimmt.

Wissenswert ist, dass die Suva die Hauptträgerin der obligatorischen Unfallversicherung ist, die CSS hingegen als renommierter Anbieter im breitgefächerten Bereich der Personenversicherungen gilt. Seit nunmehr fünf Jahren arbeiten die beiden Unternehmen aktiv in den Bereichen der allgemeinen Unfallversicherungen bzw. dem Schadensmanagement zusammen. Mit grossem Erfolg – sehr zum Vorteil ihrer Kunden. Die Verbindung zwischen den beiden Institutionen garantiert den versicherten Unternehmen drei nahezu unverzichtbare Attribute: Qualität, Kompetenz und Zuverlässigkeit. Des Weiteren ist freilich auch die höchst attraktive Preisgestaltung der CSS Versicherung erwähnenswert. Eine fachkundige, persönliche Beratung sowie eine direkte Bearbeitung aller eventuellen Schadensfälle sind nach Ansicht des Schweizer Versicherers ebenfalls selbstverständlich.

Leistungen
Das Leistungsangebot, welches versicherte Unternehmen entsprechend der Richtlinien der obligatorischen UVG in Anspruch nehmen können, umfasst beispielsweise die Übernahme des Taggeldes sowie der finanziellen Aufwendungen für Heilungskosten, die Zahlung einer Integritätsentschädigung, einer Invalidenrente sowie die Erbringung von Hinterlassenenleistungen. Darüber hinaus lassen sich durch die Unfall-Zusatzversicherung der CSS zahlreiche, weitere Aspekte mitversichern, sodass ein noch umfassenderer Schutz zugesichert werden kann. Neben der Übernahme der Heilungskosten in privaten (Krankenhaus-)Abteilungen können daher auch Taggelder bzw. Spitaltaggelder, Invaliditätskapital oder Todesfallkapital mit abgedeckt werden. Selbst die Mitversicherung einer Differenzdeckung ist bei der CSS zu jeder Zeit möglich. Dieses gilt im Übrigen nicht nur für CSS-Versicherte, sondern auch für die Unternehmen, welche der Suva unterstellt sind.

Alle Versicherten geniessen demnach den Vorteil, bedarfsgerechte, massgeschneiderte Versicherungslösungen zu erhalten und auf diese Weise eventuelle Versicherungslücken in optimaler, flexibler Weise schliessen zu können. Weitere damit verbundene Vorzüge sind unter anderem die vertraglich jeweils festgelegte Option der Überschussbeteiligung sowie die des UVG-Assistance-Paketes, welches die Möglichkeit der professionellen Betreuung und Beratung rund um die Uhr gewährleistet. Dies gilt insbesondere bei Unfällen, welche sich im Ausland ereignet haben. Von spezieller Bedeutung ist sicherlich in erster Linie auch die Erbringung von Lohnersatzleistungen durch die CSS bzw. die Suva. Diese stehen übrigens den versicherten Arbeitnehmern sämtlicher Lohnstufen zu.

Sonstiges Wissenswertes
Vor dem Hintergrund, wichtige Meldungen zuverlässig, aber dennoch einfacher zu gestalten, besteht seit dem Jahr 2008 die Möglichkeit, der CSS Versicherung Lohnmeldungen auf elektronischem Wege mitzuteilen. Dieses neu eingeführte, einheitliche ELM-Lohnmeldeverfahren überzeugt vor allem durch eine unkomplizierte wie auch zeitsparende Bedienerfreundlichkeit. Selbst Schadensmeldungen können mithilfe einer speziellen Software online erfolgen. Diese Verfahrensweise spart Zeit und Kosten.

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