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Mi, 25/02/09 – 23:29 | Keine Kommentare

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ÖKK Unfall-Zusatzversicherung für Unternehmen

Publiziert von admin von Donnerstag, 26 Februar 2009Keine Kommentare

oekk1Allgemeines
Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabsicherung bei beruflichen Unfällen bzw. im Krankheitsfall (bedingt durch Berufskrankheiten oder nach Freizeitunfällen, welche gemäss dem UVG abgesichert sind) bietet die ÖKK Unfall-Zusatzversicherung attraktive, ergänzende Leistungen für ihre anspruchsvollen Unternehmenskunden. Auf diese Weise geniessen diese bzw. deren Mitarbeiter ein noch weitreichenderes Gefühl der Sicherheit. Dass man darüber hinaus in jeder Hinsicht auch von einer qualifizierten Beratung durch kompetente Experten sowie von einer direkten (Schadens-) Bearbeitung ausgehen darf, versteht sich bei der ÖKK von selbst. Besonders interessant dürften freilich auch die im Kollektivvertrag besonders günstigen Versicherungsbeiträge zur ÖKK Unfall-Zusatzversicherung sein.

Die Leistungen
Es ist weithin bekannt, dass bei der „herkömmlichen“ Unfallversicherung sämtliche dem UVG unterstellten Arbeitnehmer von den entsprechenden Leistungen der ÖKK profitieren können. Die freiwillige Unfallversicherung gewährt hingegen den selbständig Gewerbetreibenden ein umfangreiches Leistungsspektrum im „Fall der Fälle“. Die ÖKK Unfall-Zusatzversicherung bietet ihren Versicherten dahingegen sehr attraktive Leistungen an, welche über dem Niveau der obligatorischen Unfallversicherung liegen. Dies beinhaltet nicht nur lukrative Kapitalversicherungsangebote im Invaliditätsfall bzw. bei Tod durch Unfall (in Höhe des jeweils versicherten Lohnes), sondern viele Kunden schätzen ausserdem die Möglichkeit der medizinischen Versorgung in privaten Krankenhausabteilungen – und das sogar weltweit.

Auch Taggeldleistungen von bis zu einhundert Prozent des Überschuss-Lohnes ab dem ersten Tag nach Eintritt des Schadensereignisses sowie zusätzliches Spitaltagegeld sind im Versicherungsumfang der ÖKK eingeschlossen. Wird im Zuge der gesetzlichen, obligatorischen Unfallversicherung ab dem dritten Tag lediglich ein Lohnfortzahlungssatz von 80 Prozent gewährt, so übernimmt die ÖKK Unfall-Zusatzversicherung die restlichen 20 Prozent (ab dem dritten Tag) und kann auf diese Weise die entstehenden Finanzlücken der Versicherten ausgleichen. Im Gegensatz zur „klassischen“ ÖKK Unfallversicherung, bei der Löhne und Gehälter in Höhe von bis zu 126.000 CHF pro Jahr (UVG-Maximallohn) versichert sind, beträgt die Höhe des maximal abzusichernden AHV-Lohnes 250.000 CHF. Natürlich kann bei der ÖKK Unfall-Zusatzversicherung auch die Option der Absicherung besonderer Risiken in Anspruch genommen werden. Die Aspekte „Wagnis“ und „grobe Fahrlässigkeit“ sind demnach gleichermassen abgedeckt.

Sonstige Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung
Fakt ist, dass durch die obligatorische Unfallversicherung Berufsunfälle (auch Unfälle, welche sich auf dem Arbeitsweg ereignen), Berufskrankheiten sowie Freizeitunfälle (sprich: Nichtberufsunfälle) abgesichert sind. Letztere unterliegen jedoch nur dann dem allgemeinen Versicherungsschutz, wenn die wöchentliche Arbeitszeit von acht Stunden (beim gleichen Arbeitgeber) nicht unterschritten wird. Geschädigte dürfen ab dem dritten Tag mit einer 80prozentigen Lohnfortzahlung sowie mit der Kostenübernahme für eine medizinische Behandlung rechnen. Des Weiteren übernimmt die Versicherung im Invaliditätsfall die Rentenzahlung von bis zu 80 Prozent des jeweils versicherten Lohnes; im Todesfall erhält der hinterbliebene Ehegatte 40 Prozent. Weitere Leistungen, mit denen Versicherte rechnen dürfen, sind unter anderem die Hilflosenentschädigung in Höhe von (höchstens) 2.076 CHF bzw. eine Integritätsentschädigung von bis zu 126.000 CHF.

Sonstiges Wissenswertes
Durch das Angebot Sunet Online haben ÖKK-Versicherte die Gelegenheit, auf eine recht einfache und schnelle Art und Weise eine Schadensmeldung durchzuführen. Krankheits- bzw. Unfallmeldungen lassen sich somit unkompliziert und direkt abwickeln. Zu diesem Zweck ist es lediglich erforderlich, die entsprechenden Menüs auszuwählen (sprich: Krankheit, Mutterschaft, Berufsunfall oder Nichtberufsunfall) und sodann die jeweils erforderlichen Angaben (Schadensart, Kontaktdaten) zu machen.

Jetzt zur Website der ÖKK >>>

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