Protekta – Die Private Rechtsschutzversicherung
Versicherte Personen
Die Private Rechtsschutzversicherung der Protekta, dem Tochterunternehmen der Mobiliar Versicherungen ist sowohl für Einzelpersonen, als auch für mehrere Personen nutzbar. Im Versicherungsschutz für Einzelpersonen enthalten sind Fahrzeughalter, -eigentümer und Lenker eines beliebigen Strassen-, Luft und Wasserfahrzeugs, die das Mitführen eines (gültigen) Führerausweises erfordern sowie deren Mitfahrer. Aber auch Radfahrer, Passagiere, Fussgänger bzw. die Anspruchsberechtigten einer bei der Protekta-Rechtsschutz versicherten Person, sofern diese nach einem Schadensfall stirbt (wenn dieses Ereignis mit vorgenanntem Versicherungsschutz in unmittelbarer Verbindung steht), sind mitversichert.
Die entsprechende Versicherung für mehrere Personen beinhaltet den Versicherungsnehmer selbst sowie die mit ihm im selben Haushalt lebenden Personen. Ferner sind die Studenten und Auszubildenden mitversichert, die lediglich zu Wochenendaufenthalten in diesem betreffenden Haushalt leben und die gleichermassen Eigentümer, Halter oder Lenker eines beliebigen (Strassen-, Wasser- oder Luft-)Fahrzeugs sind, welches das Mitführen eines (gültigen) Führerausweises erfordert. Auch deren Mitfahrer sind im Versicherungsschutz enthalten.
Versicherungsfälle
Zu den bei der Protekta Rechtsschutzversicherung versicherten Fällen gehören die Bereiche des Strafrechts, des allgemeinen Versicherungsrechts, des Miet- und Eigentumsrechts, des Fahrzeug-Vertragsrechts und des Schadensersatzrechts. Auch im Falle eines Ausweisentzugs (Führer- bzw. Fahrzeugausweis) bzw. bei Besteuerung greift der Versicherungsschutz der Protekta Rechtsschutz.
Unter Berücksichtigung einer Wartefrist von 12 Wochen nach Inkraftsetzung der vertraglichen Vereinbarungen mit der Protekta Rechtschutzversicherung kann mit der Erbringung von (Versicherungs-)Leistungen gerechnet werden, wenn z. B. Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden sollen: sowohl bei ausservertraglichen Haftpflichtnormen, als auch im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen, sofern diese mit dem Opferhilfegesetz in Verbindung stehen. Der Versicherungsschutz greift auch im Bereich des Strafrechtes, also wenn eine Strafanzeige erstattet oder an dem entsprechenden Strafverfahren teilgenommen wird, sofern dieses mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Unfall erforderlich ist. Ein weiterer Fall des Strafrechtes, bei dem ein Versicherungsschutz gewährleistet ist: wenn sich die versicherte Person als Beschuldigter in einem Strafverfahren zu verantworten hat, z. B. aufgrund einer fahrlässigen Verletzung geltender strafrechtlicher Vorschriften (Vorsatz ist nicht im Versicherungsschutz enthalten). In Bezug auf das Versicherungsrecht ist ein Versicherungsschutz ebenfalls im Falle von Streitigkeiten mit Kranken- oder Pensionskassen bzw. mit Versicherungen gewährleistet. Aber auch im Fahrzeugvertragsrecht (z. B. Verkauf, Tausch, Kauf, Leasing etc. eines eigenen Fahrzeuges bzw. im Hinblick auf einen Fahrzeug-Mietvertrag) greift der Versicherungsschutz der Protekta Rechtsschutz. Gewerbsmässig genutzte bzw. veräusserte Fahrzeuge sind vom Rechtsschutz jedoch ausgeschlossen. Im Zusammenhang mit zivilrechtlichen Auseinandersetzungen aus Eigentum und Besitz an Liegenschaften bzw. beweglichen Sachen etc. greift der Versicherungsschutz der Protekta Rechtsschutz ebenso wie im Falle von Streitigkeiten in Verbindung mit Miet- bzw. Stockwerkeigentum.
Gleichzeitig gilt es zu beachten, dass ein Rechtsschutz durch die Protekta hingegen nicht gewährleistet ist, sofern rechtliche Interessen gegen die Protekta selbst durchgesetzt werden sollen oder wenn ein Schadensfall in unmittelbarer Verbindung mit Krieg, Erdbeben, mit der Teilnahme an Wett- oder Trainingsfahrten (Rennen und Rallyes) steht.
Grenzen der Deckungssumme
Versicherte Personen dürfen in einem gedeckten Rechtsfall mit einem Leistungsausgleich durch die Protekta Rechtsschutz in Höhe von bis zu 500.000 CHF rechnen. Die so genannte Weltdeckung betrifft diesbezüglich eine Summe von bis zu 50.000 CHF. Die jeweils damit einhergehenden Versicherungsleistungen beinhalten unter anderem die Bereitstellung eines Rechts- oder Prozessbeistandes bzw. eines Rechtsanwaltes sowie die Kostenübernahme für Gutachten, Verfahrens- und Gerichtskosten. Auch die Zahlung einer Prozessentschädigung, sofern diese zu Lasten der versicherten Person ginge, erfolgt durch die Protekta Rechtsschutz. Die Begleichung einer (vorschussweisen) Kaution in Höhe von bis zu 500.000 CHF (bzw. bis zu 50.000 CHF, wenn die Kaution in Ländern ausserhalb Europas zu leisten ist) vor dem Hintergrund, eine mögliche Untersuchungshaft zu umgehen, unterliegt gleichermassen der Absicherung durch die Protekta Rechtsschutzversicherung.
Prämienrückerstattung
Eine Prämienrückerstattung kann nur dann erfolgen, wenn die versicherte Person die vertraglich vereinbarte Prämie für eine bestimmte Dauer im Voraus bezahlt hat und die Gültigkeit der zugrunde liegenden Versicherungspolice aus bestimmten, festgelegten Gründen aufgehoben wird.

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