Erwerbsausfallversicherung der Ökk Schweiz
Allgemeines zur ÖKK
Bei der Schweizer Versicherung mit Hauptsitz in Landquart sind mehr als 300 Mitarbeiter in etwa 200 Filialen tätig. Das Hauptaugenmerk der ÖKK liegt auf der Privat- und Unternehmenskundenbetreuung, welche bereits seit Jahren schweizweit mit grossem Erfolg durchgeführt wird. Nicht nur die Produkte aus den Bereichen der beruflichen Vorsorge, der Unfall- oder der Krankenversicherung stehen bei der ÖKK Versicherung im Vordergrund, sondern auch die Lebens-, Sach- oder Haftpflichtversicherungen. Letztere werden übrigens in enger Kooperation mit engagierten Partnerunternehmen offeriert.
Leistungen
Die Leistungen der Versicherung umfassen – neben einem optimalen und bedarfsgerechten Care Management – beispielsweise die Zahlung von ergänzendem Geburtengeld oder auch von Taggeld im Falle einer Arbeitsunfähigkeit. Letzteres wird übrigens bereits ab einer nachgewiesenen, 25prozentigen Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Dabei ist die Höhe der Versicherungssumme bzw. die Wartefrist entsprechend der individuellen Bedürfnisse regelbar. Auch eine Prämienbefreiung im Leistungsfall kann seitens der versicherten Personen in Anspruch genommen werden. Die Deckungssumme der Erwerbsunfähigkeitsversicherung der ÖKK beträgt bis zu 250.000 CHF. Tipp: Auch der Übergang in die Einzelversicherung ist im Bedarfsfall zu jeder Zeit möglich, ebenso wie eine Nachdeckung. Entsprechende Vereinbarungen sind jederzeit in der Versicherungspolice nachzutragen.
Versicherte Personen
Die durch die Erwerbsausfallversicherung der ÖKK Schweiz geschützten Personen sind unter anderem die Mitarbeiter des versicherten Unternehmens. Diese schliesst freilich auch den Betriebsinhaber sowie dessen im Betrieb mitarbeitende Angehörige mit ein. Auch die Arbeiter und Angestellten des Unternehmens, welche aus firmenbezogenen Gründen ins Ausland entsandt wurden, sind für die Dauer von bis zu sechs Jahren weiterhin mitversichert. Selbst bei Grenzgängern greift der Schutz der Erwerbsausfallversicherung in vollem Umfang. Dabei beinhaltet die Abdeckung der ÖKK Schweiz insbesondere den Krankheitsfall, aber auch die Mutterschaft sowie unfallbedingte Folgen.
Leistungen
Die Art und Weise der Leistungserbringung seitens der ÖKK richtet sich jeweils strikt nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit der versicherten Personen. So gilt die im Folgenden aufgeführte Staffelung:
Betriebszugehörigkeit Leistung
mehr als 30 Jahre > neun Monate
25 bis 30 Jahre > 31 Wochen
20 bis 25 Jahre > 27 Wochen
9 bis 15 Jahre > 17 Wochen
3 bis 9 Jahre > 13 Wochen
1 bis 3 Jahre > 9 Wochen
weniger als ein Jahr > 3 Wochen
Deckungsarten
Im Zuge der Erwerbsausfallversicherung ist die Vereinbarung unterschiedlicher Deckungsvarianten möglich. So werden zum einen die so genannte Volldeckung, die Deckung mit Gesundheitsdeklaration, die Skaladeckung sowie darüber hinaus das Geburtengeld unterschieden. Die Volldeckung (in Anlehnung an die 2. Säule des BVG) garantiert in erster Linie eine vorbehaltslose Deckung für die Dauer von 365 Tagen (bis zu 730 Tagen) je Versicherungsfall. Eine Gesundheitsprüfung ist in diesem Zusammenhang nicht erforderlich. (Selbiges gilt überdies auch für Unfallfolgeschäden bzw. bei Krankheiten, welche schon zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bestanden.) Weiterer Vorteil für Versicherte: Für Personen, welche bei der Beendigung ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig sind, kann eine Nachdeckung gewährleistet werden. Bei der so genannten Deckung mit Gesundheitsdeklaration gilt ein ähnlicher Leistungsumfang, jedoch ist für Mitarbeiter, die neu ins Unternehmen eintreten, die Durchführung einer Gesundheitsprüfung erforderlich. Ein zusätzlicher Pluspunkt – neben den günstigeren Beiträgen – ist sicherlich gleichermassen der Aspekt der vollen Leistungserbringung, selbst bei einer später auftretenden Krankheit. Bei der preisgünstigen Skaladeckung ist eine vorherige Gesundheitsprüfung nicht erforderlich, sodass eine unkomplizierte Aufnahme in die Versicherung möglich ist. Die Kostenübernahme erfolgt entsprechend der gesetzlichen, minimalen Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Die Dauer der Leistungserbringung richtet sich nach der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit. Das Geburtengeld wiederum beinhaltet die Aufstockung auf das komplette AHV-Gehalt. Es gilt gleichzeitig als eine gewisse Erweiterung des Mutterschaftsgeldes, wie es vom Gesetzgeber (gem. EOG) vorgeschrieben ist. Dauer der Leistungserbringung hierbei: bis zu 16 Wochen sind möglich. Mit Wartefristen oder eventuellen Leistungssperren müssen Versicherte übrigens nicht rechnen.

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