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Motorfahrzeugversicherung der Allianz24.ch

Publiziert von admin von Montag, 12 Januar 2009Keine Kommentare

allianz2Versicherte Personen
Der Schutz der Motorfahrzeugversicherung der Allianz24.ch greift sowohl im Falle eines Personen-, als auch eines Sachschadens, den der Lenker des Fahrzeugs bei Dritten bei einem Unfall verursacht. Ist eine Teilkaskoversicherung im Versicherungsumfang enthalten, so sind Schäden am Fahrzeug des Versicherten abgedeckt, bei der Vollkasko hingegen sind auch mögliche Kollisionsschäden am eigenen Fahrzeug im Leistungspaket inklusive. Die integrierte Unfallversicherung schützt nicht nur die versicherte Person selbst, sondern auch die Mitfahrer bzw. die Insassen.  

Leistungen
Im Versicherungsumfang der Motorfahrzeugversicherung enthalten ist zum einen die Haftpflichtversicherung, welche die versicherte Person bzw. deren Fahrzeug gegen finanzielle Schäden absichert, die aufgrund von Unachtsamkeit etc. (z. B. nach einem Unfall) bei Dritten entstehen. Dieses schliesst sowohl Personen-, als auch Sachschäden mit ein.

Des Weiteren ist eine Unfallversicherung integriert, welche im „Fall der Fälle“ sowohl die versicherte Person selbst, als auch die Insassen gegen mögliche Schäden bzw. deren finanzielle Auswirkungen schützt. Dabei ist es im Übrigen unerheblich, ob die Versicherten eine (Mit-)Schuld am Unfallereignis trifft, oder nicht.

Folgende Leistungen werden in diesem Zusammenhang durch die Motorfahrzeugversicherung der Allianz24.ch übernommen, unabhängig davon, ob möglicherweise andere Personenversicherungen zusätzliche Leistungen erbringen: finanzielle Aufwendungen für die Heilbehandlung, Tagegeld und/oder Kapitalauszahlungen. Welche Leistungen dabei im Einzelfall erbracht werden sollen, kann jeweils zuvor beim Abschluss des Versicherungsvertrages vereinbart werden.

Tipp: Um überdies eine hundertprozentige Absicherung zu gewährleisten, können versicherte Personen einen zusätzlichen Bonusschutz hinzu wählen. Diese Form der Absicherung schützt unter anderem auch bei grober Fahrlässigkeit oder bei Parkschäden. Auch bei einem eventuellen Schadensfall im Ausland kann man sich auf die Absicherung durch diese Zusatzoption der Motorfahrzeugversicherung verlassen.

Sonstiges Wissenswertes
Flexibilität wird in Sachen „Motorfahrzeugversicherung“ bei der Allianz24.ch stets grossgeschrieben. Dabei ist insbesondere von attraktiven Einsparmöglichkeiten für die Versicherten die Rede. So haben vorausschauende Motorradfahrer die Möglichkeit, vom so genannten „Ganzjahrespaket“ zu profitieren. Das bedeutet, dass sie zwar einen ganzjährigen Schutz geniessen, jedoch hierfür lediglich für neun Monate Versicherungsprämien zahlen müssen.

Zusätzlich ist im Zuge der Option „Bonusschutz“ sogar eine Prämieneinsparung von bis zu siebzig Prozent möglich. Die Reduzierung der Beitragszahlungen kann im Zusammenhang mit der Vollkasko- bzw. der Haftpflichtversicherung erfolgen, wenn für einen bestimmten Zeitraum verantwortungsvolles Fahren sowie eine daraus resultierende Unfallfreiheit nachgewiesen werden kann.

Weiteres Plus: Versicherte können den Rund-um-die-Uhr-Assistance-Service in Anspruch nehmen. Auf diese Weise wiegt beispielsweise eine Panne nur noch halb so schwer, denn ein umgehender, zuverlässiger Pannenservice ist durch die Allianz24.ch in ganz Europa gewährleistet. Ebenso interessant ist übrigens auch die Tatsache, dass Versicherte einen Glasschaden durch das Partnerunternehmen „Carglass“ reparieren lassen können, ohne hierfür einen Selbstbehalt leisten zu müssen.

Selbstbehalt
Bis zum Alter von 25 Jahren besteht ein Selbstbehalt für so genannte „junge Lenker“ in Höhe von 1.000 CHF. Bei Fahrern, die hingegen das 25. Lebensjahr vollendet haben und ausserdem länger als 24 Monate im Besitz eines gültigen Führerscheins sind, beträgt der Selbstbehalt 0 CHF. Jeder „Neulenker“, der wiederum weniger als zwei Jahre im Besitz des Führerscheins ist, hat einen Selbstbehalt von 500 CHF zu tragen.

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