Bauherrenhaftpflichtversicherung der Vaudoise
Versicherte Personen/Gegenstände
Durch die Bauversicherung ist der Bauherr als Versicherungsnehmer selbst, aber auch die am Bauvorhaben unmittelbar beteiligten Handwerker und Helfer (sprich: auch Architekten, Ingenieure etc.) gegen unvorhergesehene, plötzliche Unfälle am Bau versichert.
Leistungen der Versicherung
Generell bieten die Bauversicherungen, insbesondere die Bauherrenhaftpflicht sowie die Bauwesen-Versicherung der Vadoise Versicherungen einen weit reichenden Schutz, wenn es darum geht, zu einer effizienten Rundum-Absicherung auf der Baustelle beizutragen.
Wird einem Dritten auf einer Baustelle ein Schaden zugefügt, so ist der Bauherr für diesen Schaden in der Regel haftbar zu machen. Dieses gilt selbst dann, wenn ihn am Schadensfall selbst keine unmittelbare Schuld trifft. Um dementsprechend finanziellen Risiken schon im Vorfeld effizient entgegenzuwirken, bietet sich eine Bauversicherung der Vadoise Versicherungen geradezu an. Denn hierbei sind beispielsweise Personenschäden (ohne Selbstbehalt), Vermögensschäden, als auch Sachschäden mit einem Selbstbehalt ab 1.000 CHF mitversichert.
Sogar wenn bei durchzuführenden Baumassnahmen die Umwelt in erheblichem Masse beeinträchtigt wurde, kann der versicherte Bauherr mit einer Leistungsübernahme seitens der Vadoise Versicherungen rechnen. Dieses schliesst freilich auch die damit verbundenen Schadensverhütungsvorkehrungen mit ein; ebenso die Massnahmen, welche nach einer Störung des allgemeinen Umweltzustandes (sprich: eine damit verbundene Gefahr für die Gesundheit von Menschen, Ökosystemen oder Sachwerten) eingeleitet werden müssen. Ausserdem ist eine Absicherung gegen Feuer- und Elementarschäden, Bauunfälle, Diebstahl und Verlust im Leistungsumfang inklusive. Elementarschäden bezeichnen unter anderem Schäden, die durch Überschwemmung, Lawinen, Sturm, Hagel, Erdrutsche oder auch Steinschläge hervorgerufen wurden. Die Absicherung gegen mögliche Feuerschäden beinhaltet unter anderem Brand, Rauch, Explosionen, Blitzschläge sowie abstürzende bzw. notlandende Luftfahrzeuge bzw. Teile davon. Übrigens betrifft die Absicherung im Falle eines Diebstahls lediglich die Gegenstände, welche fest mit dem betreffenden Bauwerk verbunden sind. Auf Wunsch haben Bauherren die Wahl, einen zusätzlichen Versicherungsschutz gegen Kratzer an Verglasungen, Graffitis und Farbspritzer zu vereinbaren.
Sonstiges Wissenswertes
Der Versicherungsschutz der Bauhaftpflichtversicherung bzw. der Bauwesen-Versicherung der Vaudoise Versicherungen schliesst auch den Abtransport sowie die Aufräumung von Schutt- und Trümmerteilen, die aus einem Schadensfall resultieren, mit ein. Ebenso gehört die Lokalisierung (sprich: die Schadensermittlung), der Wiedereinbau von nicht beschädigten (Klein-)Teilen bzw. die Leistungsübernahme für einen eventuellen Abbruch dazu.
Tipp: Versicherte haben zu jeder Zeit die Option, zusätzliche Leistungen – gegen einen geringen Aufpreis – hinzu zu wählen. Auf diese Weise können auch die Ansprüche zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung gedeckt werden. Selbst eventuelle Schäden, die beispielsweise aus getätigten Eigenleistungen des Bauherrn resultieren, sofern diese nicht entsprechend haftpflichtversichert sind, lassen sich durch die Bauversicherungen der Vadoise Versicherungen abdecken.
Im Allgemeinen greift der Schutz der Bauversicherungen ausschliesslich während der gesamten Dauer der Bauarbeiten. Der Abschluss einer so genannten Folgeversicherung (wahlweise für ein Jahr oder für 24 Monate) ist allerdings gleichwohl möglich. In diesem Zusammenhang können Schäden, welche zwar noch während der tatsächlichen Bauphase verursacht, aber erst später (bis zu zwei Jahren), also nach Abschluss der Bauarbeiten entdeckt wurden, versichert werden. Des Weiteren greift der Versicherungsschutz selbst nach der Beendigung der Baumassnahmen, wenn im Zuge möglicher (späterer) Garantie- oder auch Nachbesserungsarbeiten Schäden verursacht werden. Bei Zwistigkeiten zwischen zwei am Bau beteiligten Parteien übernimmt die Vadoise Versicherung die Kosten für eine erforderliche Expertise zur Klärung des Sachverhaltes.

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