Kinderversicherung – Zurich Jeunesse
Versicherte Personen
Versicherungsnehmer der Zurich Jeunesse können sowohl Eltern und Großeltern, als auch Paten sein, aber auch alle anderen Personen, die ein Kind in besonderer Weise finanziell absichern wollen. Und zwar in erster Linie gegen eine mögliche Erwerbsunfähigkeit sowie gegen den Aspekt der Invalidität. Aber nicht nur das – Versicherte haben darüber hinaus durch die Zurich Jeunesse ebenso die Option, zusätzliches Kapital anzusparen.
Versicherungsfälle
Im Falle einer Invalidität bzw. einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder aufgrund eines Unfalls greift die Kinder-Lebensversicherung Zurich Jeunesse. Im Todesfall des Kindes hat die mitversicherte Person einen Anspruch auf Leistungserbringung durch die Versicherung. Ein Eintritt in die Zurich Life Jeuness ist bereits ab der Geburt des Kindes bis zum Lebensalter von 15 Jahren jederzeit möglich.
Leistungen der Versicherung
Bei der Zurich Jeunesse handelt es sich um eine wohldurchdachte, zukunftsorientierte Form der Kinder-Lebensversicherung. Sie vereint die Möglichkeit des frei wählbaren Kapitalsparens mit einer Invaliditäts- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Eine direkte Auszahlung von 20.000 CHF erfolgt nach Eintritt des Invaliditätsfalles (durch Unfall oder Krankheit), sofern das Kind das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit erhält das Kind im Alter von 16 bis 20 Jahren eine jährliche Rente von 9.000 CHF. Zwischen dem 20. und dem 50. Lebensjahr erfolgt eine Rentenzahlung in Höhe von 18.0000 CHF. Dabei kann von einer jährlichen Anhebung der Summe um jeweils 600 CHF gerechnet werden. Zwischen dem 50. und dem 65. Lebensjahr erhält die versicherte Person eine Leistung von bis zu 36.000 CHF pro Jahr. Fakt ist, dass bei allen Leistungen der individuelle Grad der Erwerbsunfähigkeit zugrunde gelegt wird, jedoch erfolgt die Abwicklung in der Regel recht unbürokratisch. Bei Personen ab 20 Jahren bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres ist die jährliche Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von 12.000 CHF mitversichert. Der Clou: bis zum 30. Lebensjahr ist keine Prämienzahlung für diese Versicherung erforderlich. Stattdessen profitiert der Nutznießer in den ersten zehn Jahren von einer entsprechenden Vorfinanzierung. Ein weiterer, positiver Aspekt der Zurich Jeunesse ist de facto auch die Tatsache, dass die Rente ab dem 30. Lebensjahr ohne eine gesonderte Risikoüberprüfung auch bis zu einer Summe von 24.000 CHF verdoppelt werden kann. Ein zusätzlicher, wichtiger Aspekt ist freilich ebenfalls die Möglichkeit des Kapitalsparens. Zuzüglich zu den Rentenleistungen haben Versicherte die Option, ab dem 20. Lebensjahr (höchstens jedoch bis zu einem Alter von 65) von einer so genannten kapitalbildenden Versicherung zu profitieren. Auch in diesem Zusammenhang kann das angesparte Vermögen sowohl in einem Betrag, als auch in Form einer Altersrente ausgezahlt werden. Die Leistungserbringung im Todesfall des Kindes, sofern dieser vor dem Ablauf des in der Versicherungspolice benannten Enddatums eintritt: es erfolgt eine Rückerstattung des eingezahlten Kapitals sowie der angesparten Überschussanteile. Gebühren (z. B. für Verwaltung etc.), die dem Versicherer während der Vertragslaufzeit entstanden, werden hierbei verrechnet.
Sonstiges Wissenswertes
Nicht immer verhält es sich im Leben so, dass gravierende Einschnitte, wie es beispielsweise Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit sein können, ausschließlich bei Erwachsenen eintreten – ganz im Gegenteil. Auch Kinder bzw. Jugendliche können von Invalidität bzw. Erwerbsunfähigkeit betroffen sein. Versicherte der Zurich Life Jeunesse haben in dieser Hinsicht auf der einen Seite die Chance, von einer (kontinuierlich steigenden) Rente im Falle einer Erwerbsunfähigkeit des im Vertrag benannten Kindes zu profitieren, andererseits spricht auch der Aspekt der garantierten Verzinsung eindeutig für sich – natürlich während der gesamten Laufzeit. Überdies ist mit dieser Versicherungsform eine Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit bzw. im Todesfall der durch die Zurich Life Jeunesse im entsprechenden Vertrag gleichfalls benannten Person bis zu deren Vollendung des 65. Lebensjahres gewährleistet. Apropos Prämien: Obwohl eine Prämienzahlung lediglich bis zum vollendeten 20. Lebensjahr des Kindes erfolgt, wird ein voller Versicherungsschutz in jeder Hinsicht zugesichert. Der Versicherte hat obendrein – beispielsweise zum Ausgleich eines kurzfristigen, finanziellen Engpasses – die Möglichkeit der Beleihung seines Versicherungskontos. Sogar ein Vorbezug des angesparten Kapitals ist auf Wunsch zu jeder Zeit möglich; ebenso wie ein Rückkauf der Versicherung.

[...] Versicherung, Kinder Versicherung, Kinderversicherung, Zurich … [...]
Einen Kommentar hinterlassen