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Mi, 25/02/09 – 23:29 | Keine Kommentare

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Protekta Privatrechtsschutz — Erfahrung seit 80 Jahren

Publiziert von admin von Mittwoch, 3 Dezember 2008Keine Kommentare

Versicherte Personen
Die 1928 gegründete Protekta Rechtsschutz AG unterscheidet zwischen der Privatrechtsschutzversicherung für Einzelpersonen und der für mehrere Personen. Versichert sich eine Einzelperson, so schützt die Versicherung diese Person sowie eventuelle leibliche Kinder, die sie als Alleinerziehender betreut oder die im Rahmen des Besuchsrechts in ihrem Haushalt verweilen, Ferienkinder sowie eventuell für die Person arbeitende Hausangestellte im Rahmen ihrer Tätigkeit. Falls der Versicherungsnehmer stirbt, wird der Versicherungsschutz auf einen Anspruchsberechtigten übertragen. Hat der Versicherungsnehmer eine Privatrechtsschutzversicherung für mehrere Personen abgeschlossen, so sind daneben alle mit ihm in einem Haushalt lebenden Personen über die Versicherung abgesichert. Spezielle preisgünstigere Rechtsschutzversicherungen werden von der Protekta AG für Menschen unterhalb eines Alters von 26 Jahren angeboten.

Versicherungsfälle
Bei der Privatrechtsschutzversicherung der Protekta handelt es sich um ein Rechtsschutzpaket, das

  • das Einklagen von Schadensersatz unterstützt (Schadensersatzrecht),
  • dem Versicherungsnehmer rund um Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Mofas und Motorrädern bis 50 Kubikmeter sowie bei Kosten für eine eigene Strafanzeigen zusichert (Strafrecht),
  • Hilfe gewährleistet beispielsweise bei Streitigkeiten mit Privatversicherungen, Pensions- oder Krankenkassen,
  • Sie als Mieter bei Mietstreitigkeiten rund um mögliche Eigenbedarfansprüche des Vermieters unterstützt (Mietrecht),
  • bei Rechtsproblemen rund um Arbeitsverhältnisse hilft, nicht jedoch bei Problemen, die Arbeit von Profisportlern oder Trainern betreffend; übersteigt der Streitwert 100.000CHF, so werden Kosten generell nicht übernommen,
  • bei Streitigkeiten rund um Verträge eingreift, bei denen es beispielsweise um Kauf, Tausch, Fracht, Reise, Telekommunikation und Abonnement geht,
  • bei Nachbarschaftsstreitigkeiten greift sowie
  • bei Rechtsproblemen rund um das Miteigentum an Immobilien und
  • bei Rechtsproblemen rund um anderes Eigentum.

Wie immer ist auch ein Blick auf die Ausschlüsse einer Versicherung interessant; bei der Protekta Privatrechtsschutz sind beispielsweise Rechtsschutzkosten ausgeschlossen, die

  • bei selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit anfallen,
  • den Kauf oder Tausch, die Schenkung oder Vermietung von Grundstücken, Liegenschaften und/oder Gebäuden betreffen,
  • Ihnen als Halter oder Lenker eines Land-, Luft- oder Wasserfahrzeugs entstehen,
  • Ihnen etwa im Rahmen von Bau-, Umbau- oder Anbauarbeiten an Immobilien entstehen, falls für die Arbeiten eine Baugenehmigung verlangt wird.

Wenn der Schutz der Protekta-Privatrechtsschutzversicherung greift, übernimmt die Versicherung beispielsweise die Kosten für einen qualifizierten Rechtsbeistand, Anwalts- sowie Gerichts- und Expertisekosten und Entschädigungen bis zu einer Höhe von 250.000CHF. Der Versicherte kann bei Bedarf auf einen Vorschuss für Kautionen vertrauen und ihm steht mit JurLine eine kostenlose telefonische Rechtsauskunft zur Verfügung.

Grenzen der Deckungssumme

  • Gezahlt werden von der Protekta Rechtsschutzversicherung pro Schadensfall maximal 250.000CHF; auch weltweit greift die Versicherung, dann aber mit maximal 50.000CHF.
  • Der Streitwert bei Streitigkeiten im Arbeitsrecht wird bis  zu einer Höhe von 100.000€ übernommen.
  • Strafkautionen werden in den Ländern Europas, den dazu gehörenden Mittelmeerrand- und Inselstaaten bis zu einer Höhe von 100.000CHF bezahlt, ausserhalb dieser Länder bis zu einer Höhe von 50.000CHF
  • Für die Konsultierung eines Rechtsanwalts in aussergerichtlichen personen-, familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten übernimmt die Rechtsschutzversicherung einmal jährlich bis zu 300CHF.

Wartefristen
Auch bei der Rechtsschutzversicherung der Protekta bestehen Wartezeiten zwischen Abschluss des Versicherungsvertrags und dem Beginn des Versicherungsschutzes; drei Monate lang muss warten, wer die Versicherung wegen Rechtsstreiten im Rahmen des Vertragsrechts, des Arbeitsrechts, Nachbarrechts, Eigentums- und Miteigentumsrechts sowie für einen Beratungs-Rechtsschutz in Anspruch nehmen möchte.

Andere Rechtsschutzversicherungen für Privatpersonen
Kombiniert werden kann die Privatrechtsschutzversicherung der Protekta AG mit der Verkehrsrechtschutzversicherung des Unternehmens zu einem Gesamt-Schutzpaket. Daneben hat das Unternehmen auch den Immobilien-Rechtsschutz im Angebot.

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