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Hausratversicherung mit 15% Prämienrückerstattung

Publiziert von admin von Dienstag, 2 Dezember 2008Keine Kommentare

Versicherte Personen
Die Hausratversicherung der Zurich Schweiz gilt für den Versicherten und die mit ihm in einem Haushalt zusammenlebenden Personen, sofern es sich um einen Ehegattin (einen Ehegatten) handelt oder eine Person, die in ehe-ähnlichem Verhältnis mit im Haushalt lebt; sie gilt auch für unmündige Personen, mündige Kinder, auch Stief-, Adoptiv- und Enkelkinder des Versicherungsnehmers und anderer Personen in der Hausgemeinschaft.

Versicherungsfälle
Die Hausratversicherung der Zurich Schweiz greift bei typischen für Hausratversicherungen relevanten Fällen; also bei Feuer, Diebstahl und Wasserschäden sowie bei so genannten Elementarschäden. Als Elementarschäden werden beispielsweise Schäden durch Hochwasser, Lawinen, Steinschlag, Erdrutsch und Stürme definiert, wobei Wind ab einer Geschwindigkeit von 75 Kilometer pro Stunde vertragsgemäss als Sturm gilt. Ebenso wichtig ist, was nicht als Elementarschaden gilt: Das sind beispielsweise Schäden, die durch Erdsenkungen, durch schlechten Baugrund oder mangelhaften Gebäudeunterhalt entstehen. Auch wenn Wasser durch einen Rückstau aus der Kanalisation in die Wohngebäude dringt, greift die Versicherung nicht. Ebenso wenig greift sie, falls künstlich geschaffene Hohlräume einstürzen und das Erschütterungen verursacht. Schaut man sich den Schadensbereich „Diebstahl“ an, so sind bei der Hausratversicherung auch Gebäudeschäden, die im Rahmen eines Einbruchdiebstahls entstehen, mitversichert. Versicherungsfälle entstehen daneben durch Beraubung, wenn dem Diebstahl also die Androhung von Gewalt vorausgeht, und durch einfachen Diebstahl, dem weder eine Beraubung noch ein Einbruch vorangegangen ist. Auch Vandalismus ist im Versicherungsschutz inbegriffen, sofern die Verursacher sich durch Einbruch Zutritt zu den Wohnräumen verschafft haben. Bei Bedarf können beispielsweise einfache Diebstähle ausserhalb der vereinbarten Versicherungsorte ebenfalls mitversichert werden. Als versicherte Wasserschäden gelten beispielsweise Schäden durch Wasser, das durch Leitungen und andere Gebäudeanlagen, durch Zierbrunnen, Aquarien oder Wasserbetten ausläuft und Hausrat beschädigt, daneben Schäden durch Regen-, Schmelz- und Schneewasser, sofern es nicht durch offene Dachluken oder Fenster oder aber durch Öffnungen bei Neubauten oder Umbauten eingedrungen ist.

Selbstbehalt
Falls nichts Anderes vereinbart wurde, beträgt der Standard-Selbstbehalt, also die Summe, die bei einem Schadensfall vom Versicherten selbst zu übernehmen ist, im Fall von Elementarschäden 500CHF, bei übrigen Schäden bis zu einem Wert von 2000CHF insgesamt 200CHF pro Ereignis, bei übrigen Schäden mit einem Schadenswert von über 2000CHF fällt kein Selbstbehalt an.

Grenzen der Deckungssumme

  • Schmucksachen sind bei der Zurich Schweiz Hausratversicherung nur bis zu einem Anteil von 20% der Deckungssumme oder bis zu maximal 30.000CHF versichert, sofern sie nicht in einem Kassenschrank (Mindestgewicht: 100 Kilogramm) oder in einem Wandtresor aufbewahrt wurden. Die Zahlenkombinationen oder Schlüssel sind sorgfältig aufzubewahren.
  • Bei Hausrat, der sich ausserhalb der Schweiz, Liechtensteins oder der Enklaven Büsing und Campione befindet, beträgt die Deckung 20% der Versicherungssumme, zumindest jedoch 30.000CHF.
  • Bei einem Einbruchdiebstahl aus einem im Freien abgestellten und abgeschlossenen (!) Auto zahlt die Versicherung maximal 5.000CHF.
  • Geldwerte, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl oder Beraubung vernichtet oder entwendet werden, sind weltweit bis zu einer Höhe von 5.000CHF versichert, allerdings nicht, wenn sich die Geldwerte in abgeschlossenen und abgestellten Motorfahrzeugen befinden.
  • Bei so genannten Sengschäden und solchen Schäden, die entstanden sind, da Hausrat ohne Absicht zu nahe an ein Nutzfeuer oder eine andere Wärmequelle gestellt wurde, ist die maximale Deckung auf 5.000CHF beschränkt.

Zusätzlich versicherte Kosten
Im Rahmen der Hausratversicherung der Zurich Schweiz werden beispielsweise finanzielle Entschädigungen für entstandene und von der Versicherung abgedeckte Mietausfallkosten oder zusätzliche Lebenshaltungskosten übernommen. Räumungs- und Entsorgungskosten, Kosten für Notverglasungen und für den Austausch von Schlössern werden ebenso bezahlt. Pro Kostenfall beschränkt sich die Kostenübernahme auf 10 Prozent der Deckungssumme, mindestens jedoch beträgt die maximale Deckungssumme 5.000CHF. Nimmt man alle Zusatzkosten zusammen, so zahlt die Hausratversicherung maximal 50.000CHF. 

Prämienrückerstattung
Bei Versicherungsverträgen mit Schadensfreiheitsrabatt bekommt der Versicherungsnehmer nach drei Jahren ohne Schadensfall 15 Prozent seiner Prämien zurück.

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